Ich vertrete Sie auf folgenden Rechtsgebieten*:
(*mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente)
Gesetzliche Rentenversicherung
Vertretung in Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Beantragung aller Renten
Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten
Rentenberechnung und Rentenhochrechnung
Vorsorgeplanung und Analysen
Gesetzliche Unfallversicherung
Vertretung in Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Streitigkeiten um Verletzungsgeld
Beantragung von Unfallrenten und Anerkennung von Berufskrankheiten
Verschlechterungsanträge
Gesetzliche Krankenversicherung
Prüfung der Krankenversicherung der Rentner
Streitigkeiten um Krankengeld
Vertretung in Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Anfragen bezüglich der Möglichkeit eines Wechsels von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse oder umgekehrt häufen sich. Dabei gibt es einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.
Ich übernehme das Prüfen der Beitragsbescheide für selbständige Unternehmer (Rentner) und angestellte Rentner sowie Anspruchsvoraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Ich kann eine Rentengrundberechnung aufgrund der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten erstellen. Darauf aufbauend biete ich verschiedene Hochrechnungen mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen, mit Kindererziehungszeiten oder mit einem Sozialleistungsbezug an.
Für Anträge aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind die Berufsgenossenschaften bzw. Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig.
Oft werden die beantragten Leistungen jedoch abgelehnt, da der nachzuweisende Kausalzusammenhang nicht anerkannt wird. In diesem Zusammenhang ist eine genaue Prüfung mit entsprechender Sachkenntnis erforderlich.
Es ist der deutliche Trend erkennbar, Sozialleistungen abzulehnen oder nur zum Teil zu gewähren.
Mit der Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche verbinde ich Ihre Vertretung gegenüber der Krankenkasse, dem Versorgungsamt oder auch der Berufsgenossenschaft, wenn notwendig.
Lassen Sie sich in Bezug auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente beraten. Sinngemäß trifft das unter „Erwerbsminderungsrente“ gesagte auch zu.
Bei der Klärung von Rentenversicherungskonten muss die jeweilige Beitrags- oder Anrechnungszeit nachgewiesen werden. Außerdem müssen rentenrechtlichen Fragen beantwortet werden, die sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken können, und zwar lebenslang.
Für alle Auszubildenden und Arbeitnehmer, die nicht nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, besteht im Grundsatz eine Versicherungspflicht. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich im Grunde um eine Pflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer.
Bestimmte Gruppen von Selbständigen sind per Gesetz ebenfalls versicherungspflichtig. Da aber Selbständige wie Freiberufler nur unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen sie selbst fürs Alter vorsorgen. Ich berate Sie gerne in diesem Zusammenhang.
Hierbei muss grundsätzlich zuerst geklärt werden, zu welcher Personengruppe Sie gehören und ob eine Versicherungsfreiheit überhaupt in Frage kommen kann. Wenn das positiv geklärt ist, dann reden wir ausführlich über die sich dann für Sie ergebenen rentenrechtlichen Auswirkungen. Ich kläre, ob in Ihrem Fall der Arbeitgeber/Auftraggeber seinen Beitragsanteil trotz Versicherungsfreiheit bzw. Befreiung von der Versicherungspflicht zahlen muss oder ob evtl. andere Bereiche der Rentenversicherung von der Versicherungsfreiheit betroffen sind.
Sollte es sich um eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen handeln, werde ich zuerst feststellen, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören und welcher zeitliche Rahmen möglich ist.
Eine Selbständigkeit wirft Fragen in Bezug auf die Gestaltung der künftigen sozialen Absicherung auf. Ich berate meine Mandanten stets unabhängig und neutral zu ihrer Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung/ Berufsgenossenschaft und Arbeitslosenversicherung (soweit Bezüge zur Rentenversicherung bestehen).
Meine Beratung ermöglicht Selbständigen, eine Entscheidung zu treffen über einen Verbleib in der gesetzlichen Sozialversicherung oder den Wechsel zu einem privaten Versicherungsunternehmen.
Ich informiere Sie darüber, ob und in welchen Fällen Sie als Selbständige/r der Versicherungspflicht in der Renten- und Unfallversicherung unterliegen.
Durch meine Beratung helfe ich Ihnen, Ihren Beitragsaufwand zu minimieren. Ich kann Sie in die Lage versetzen, Ihre Leistungsansprüche möglichst früh sowie umfassend zu realisieren.
Gerne führe ich für meine Mandanten in der Rentenversicherung ein Kontenklärungsverfahren durch und prüfe den Versicherungsverlauf.
Für die Begründung der Widersprüche oder Klagen wird qualifizierte Sachkenntnis benötigt. Durch ein erfolgreiches Verfahren kann ein Rentenanspruch begründet, gesteigert oder eine Zeitrente in eine Dauerrente gewandelt werden. Lassen Sie sich beraten.
Falls Sie einen Termin mit mir vereinbaren möchten, füllen Sie bitte mein Kontaktformular aus oder rufen Sie mich unter untenstehender Telefonnummer an.
Eckhard Proske – Rentenberater
Starenweg 26
93346 Ihrlerstein
Die Karte zeigt Ihnen den Standort meines Büros an.